Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Erdreihengrab
Das Erdreihengrab wird vom Friedhof zugeteilt und erfolgt fortlaufend. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren entfällt das Nutzungsrecht für die Grabstelle.
Erdwahlgräbern
Bei dem Erdwahlgrab (Familiengrabstätten) ist es den Angehörigen möglich die Grabstätte individuell auszuwählen. Nach Ablauf der Ruhezeit von 30 Jahren besteht die Möglichkeit das Nutzungsrecht für die Grabstätte wieder zu erwerben. Außerdem besteht die Möglichkeit Urnen zusätzlich auf der Grabstätte beizusetzen.
Rasengrabstätten
Eine weitere Variante der Erdbestattung bietet die Rasengrabstätte. Nach der Beisetzung wird die Grabstätte von dem zuständigen Friedhofsgärtner mit Rasen eingesät und gepflegt. Die Angehörigen haben daher keinerlei Pflegeaufwand. Eine Namensplatte bietet jedoch einen Anlaufpunkt zur Trauerbewältigung.