Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Die Asche wird später in einer Urne beigesetzt. Dazu ist eine besondere Verfügung notwendig. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Das dafür vorgesehene Formular erhalten Sie bei uns. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung im Sarg oder nach der Einäscherung auf dem Friedhof stattfinden.
Bei der Feuerbestattung haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bestattungsarten zu wählen:
Urnenwahlgrab
Ein Urnenwahlgrab ist von den Angehörigen individuell zu gestalten. Die Pflege der Grabstätte liegt bei den Hinterbliebenen. Es können mehrere Beisetzungen in einem Urnenwahlgrab vorgenommen werden.
Urnenreihengrab
Das Urnenreihengrab wird vom Friedhof fortlaufend zugeteilt. Es kann jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Pflege und Gestaltung der Grabstätte obliegt den Hinterbliebenen.
Urnenrasengrab
Das Urnenrasengrab ist dem Urnenreihengrab ähnlich. Allerdings wird die Grabstätte nach der Beisetzung vom Friedhofsgärtner mit Rasen eingesät und gepflegt. Durch eine Rasenplatte wird die Grabstelle gekennzeichnet, sodass den Hinterbliebenen eine Anlaufstelle zur Trauerbewältigung geboten wird.
Kolumbarien
Beim Kolumbarium handelt es sich um eine Urnenwand oder Urnenstehle, in die bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können. Diese sind völlig pflegefrei und werden mit einer Namensplatte versehen, die individuell gestaltet werden kann.
Ascheverstreufeld
Auf Friedhöfen in Deutschland kann seit einiger Zeit die Totenasche auf einer bestimmten Rasenfläche verstreut werden. Möglich ist das in Witten nur auf dem Hauptfriedhof. Zu Lebzeiten muss der Verstorbene dies festgelegt haben.